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Ich kann die Aufregung über die geplante AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag absolut nachvollziehen. Dieses Reformpaket enthält jedoch noch weitere Regelungen, die deutlich weniger Aufmerksamkeit bekommen, aber ebenfalls sehr bedenklich sind, wie die geplante Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes.

Bisher gilt beim IFG des Bundes grundsätzlich: Jede Person kann Zugang zu amtlichen Informationen beantragen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Wenn eine Behörde Informationen nicht herausgibt, muss sie dies begründen.

Nach den aktuellen Plänen soll sich das ändern. Auskunftsrechte sollen demnach künftig offenbar auf natürliche Personen beschränkt werden, die ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben. Außerdem sollen die Gebühren stärker am Kostendeckungsprinzip ausgerichtet werden.

Dies würde eine deutliche Verschiebung zulasten von Transparenz und öffentlicher Kontrolle bedeuten. Anfragen könnten für Privatpersonen, Journalistinnen und Journalisten, Vereine und NGOs schwieriger, unsicherer und teurer werden.

Gerade solche Anfragen haben in der Vergangenheit immer wieder dabei geholfen, Fehler, fragwürdige Entscheidungen und Missstände sichtbar zu machen. Wer demokratische Kontrolle ernst nimmt, darf die Informationsfreiheit nicht einschränken.

Die Verwaltung muss nachvollziehbar bleiben – gerade dann, wenn die Fragen unbequem sind.

Kategorie

Informationsfreitsgesetz